Korporationsbürger

Die ehemals 11 Bürgerfamilien sind inzwischen auf etwa 350 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger gewachsen. Ausserdem besitzen zusätzlich zwei Höfe in Horw das Realrecht der Korporation.
 
Alle in Horw ansässigen Korporationsbürgerinnen und -bürger sind stimm- und nutzungsberechtigt. Alle im Kanton Luzern wohnhaften Korporationsbürgerinnen und -bürger sind nutzungsberechtigt.

Im Jahre 1588 wurden die Allmenden und der Hochwald zwischen den Gemeinden Luzern, Horw, Kriens und Malters aufgeteilt. Damit begann die eigentliche und selbständige Geschichte der Korporation Horw. Die damals in Horw seit alters ansässigen Familien wurden Besitzer dieses gemeinsamen Eigentums. Die Familien sind:

  • Buholzer
  • Reinhard
  • Dürler
  • Schnider
  • Haas
  • Sigrist
  • Heer
  • Spengler
  • Hildebrand
  • Studhalter
  • Kaufmann
     

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Familienwappen

Personen, die Realrechte besitzen, sind keine eigentlichen Korporationsbürger. Ihnen wurde jedoch das Nutzungsrecht zugestanden, damit sie gegenüber den anderen Bürgern nicht benachteiligt waren. Vor ein paar Jahren wurde ihnen auch das Stimmrecht zugestanden.

  • Hof Oberwil
  • Hof Stutz

Als älteste regionale staatliche Körperschaft ist die Korporation Horw der Tradition verbunden, gleichzeitig aber auch dem Fortschriftt verpflichtet. Sie nutzt und verwaltet ihr Gut nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten im Dienste und zum Wohle ihrer Bürger und der ganzen örtlichen Gemeinschaft. 

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