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Ausserordentliche Versammlung vom 28. Januar 2025

10. Februar 2025
Ausserordentliche Versammlung vom 28. Januar 2025

Ersatzwahlen für die restliche Amtsperiode 2024 bis 2028 als Korporationsrat und Kassier mit Amtsantritt nach Vereidigung

Wahlgenehmigung

(§ 154 Abs. 2 in Verbindung mit § 23 Abs.4 und § 155 Stimmrechtsgesetz)

Der Korporationsrat Horw stellt in Bezug auf die von ihm vorerwähnte angeordnete Korporationsrats-Ersatzwahl als Korporationsrat und Kassier vom 28.01.2025 folgendes fest:

a) Das Wahlverfahren wurde vorschriftsgemäss durchgeführt, das Ergebnis der Wahl in einem Protokoll festgestellt und dieses am 29.01.2025 veröffentlicht. Gemäss diesem Protokoll wurde – unter Vorbehalt aller Beschwerden – für den Rest der Amtsdauer 2024-2028 als gewählt erklärt: als Korporationsrat und Kassier
Markus Haas geboren am 21.01.1960, von Horw,
wohnhaft in 6047 Kastanienbaum, Kastanienbaumstrasse 263

b) Innert der zehntägigen Frist ist keine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden und beschliesst:
1. Die vorerwähnte Ersatzwahl eines Korporationsrats und Kassier für den Rest der Amtsperiode 2024-2028, mit Amtsantritt nach Vereidigung, wird genehmigt.
2. Diese Wahlgenehmigung ist öffentlich zu publizieren und dem Gewählten sowie dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern, Abteilung Gemeinden, Wahlen und Abstimmungen, Bundesplatz 14, 6002 Luzern, schriftlich mitzuteilen.

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