Ausserordentliche Versammlung vom 28. Januar 2025

Ersatzwahlen für die restliche Amtsperiode 2024 bis 2028 als Korporationsrat und Kassier mit Amtsantritt nach Vereidigung
Wahlgenehmigung
(§ 154 Abs. 2 in Verbindung mit § 23 Abs.4 und § 155 Stimmrechtsgesetz)
Der Korporationsrat Horw stellt in Bezug auf die von ihm vorerwähnte angeordnete Korporationsrats-Ersatzwahl als Korporationsrat und Kassier vom 28.01.2025 folgendes fest:
a) Das Wahlverfahren wurde vorschriftsgemäss durchgeführt, das Ergebnis der Wahl in einem Protokoll festgestellt und dieses am 29.01.2025 veröffentlicht. Gemäss diesem Protokoll wurde – unter Vorbehalt aller Beschwerden – für den Rest der Amtsdauer 2024-2028 als gewählt erklärt: als Korporationsrat und Kassier
Markus Haas geboren am 21.01.1960, von Horw,
wohnhaft in 6047 Kastanienbaum, Kastanienbaumstrasse 263
b) Innert der zehntägigen Frist ist keine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden und beschliesst:
1. Die vorerwähnte Ersatzwahl eines Korporationsrats und Kassier für den Rest der Amtsperiode 2024-2028, mit Amtsantritt nach Vereidigung, wird genehmigt.
2. Diese Wahlgenehmigung ist öffentlich zu publizieren und dem Gewählten sowie dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern, Abteilung Gemeinden, Wahlen und Abstimmungen, Bundesplatz 14, 6002 Luzern, schriftlich mitzuteilen.
Kontakt
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041 340 96 46
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