Parkplatzbewirtschaftung Schwendelberg
11. Dezember 2025
Parkplatzbewirtschaftung Schwendelberg – Wichtige Infos
Ab Dezember 2025 wird das Parken im Schwendelberggebiet geregelt und bewirtschaftet. Auf den Grundstücken Nrn. 607 und 623, Grundbuch Horw, gilt ein gerichtliches Verbot, Fahrzeuge aller Art abzustellen oder zu parkieren.
Parkieren ist nur auf den markierten Parkplätzen (P1–P4) erlaubt. (Oberhalb Haltiwald)
Parkplätze im Überblick:
- P1 Nur für Gäste Gasthaus Schwendelberg
- P2 Zentrale Parkuhr (für Wanderer)
- P3 für Wanderer
- P4 Bruust (für Wanderer / Hüttenbesucher)
Gebühren:
- CHF 1.50 für die erste Stunde
- Danach CHF 1.00 pro Stunde
- Max. CHF 5.00 pro Tag
- Max. Parkdauer: 7 Tage
Bezahlung:
- Per App: QR-Code scannen (TWINT / Parkingpay / EasyPark)
- Barzahlung: Nur am Panel auf P2 Zentrale Parkuhr
Kontakt
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041 340 96 46
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr