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Parkplatzbewirtschaftung Schwendelberg

11. Dezember 2025

Parkplatzbewirtschaftung Schwendelberg – Wichtige Infos

Ab Dezember 2025 wird das Parken im Schwendelberggebiet geregelt und bewirtschaftet. Auf den Grundstücken Nrn. 607 und 623, Grundbuch Horw ist es gerichtlich verboten Fahrzeuge aller Art abzustellen oder zu parkieren.  

 

Gerichtliches Verbot 

Auf Verlangen der Eigentümerin wird allen Unberechtigten gerichtlich verboten, auf den Grundstücken Nrn. 607 und 623, Grundbuch Horw, Fahrzeuge aller Art abzustellen oder zu parkieren. 

Ausgenommen von diesem Verbot ist im Gebiet Schwendelberg und Hochwald das Parkieren von Motofahrzeugen auf den dafür markierten Parkplätzen gegen die Entrichtung einer Gebühr nach Massgabe der auf den Parkschildern vermerkten Bestimmungen sowie das Abstellen von Fahr- und Motorfahrrädern auf den entsprechend markierten Flächen. 

Widerhandlungen gegen dieses Verbot können gemäss Artikel 258 Absatz 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.- bestraft werden. 

Kriens, 11. Juli 2025  
Bezirksgericht Kriens, Präsidentin Abteilung 1: Bachmann 

 

Parkieren ist nur auf den markierten Parkplätzen (P1–P4) erlaubt. (Oberhalb Haltiwald) 

Parkplätze im Überblick: 

  • P1 Nur für Gäste Gasthaus Schwendelberg  

  • P2 Zentrale Parkuhr (für Wanderer) 

  • P3 für Wanderer 

  • P4 Bruust (für Wanderer / Hüttenbesucher) 

Gebühren: 

  • CHF 1.50 für die erste Stunde 

  • Danach CHF 1.00 pro Stunde 

  • Max. CHF 5.00 pro Tag 

  • Max. Parkdauer: 7 Tage 

Bezahlung: 

  • Per App: QR-Code scannen (TWINT Parkingpay / EasyPark) 

  • Barzahlung: Nur am Panel auf P2 Zentrale Parkuhr 

Kontakt

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

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