Parkplatzbewirtschaftung Schwendelberg
Parkplatzbewirtschaftung Schwendelberg – Wichtige Infos
Ab Dezember 2025 wird das Parken im Schwendelberggebiet geregelt und bewirtschaftet. Auf den Grundstücken Nrn. 607 und 623, Grundbuch Horw ist es gerichtlich verboten Fahrzeuge aller Art abzustellen oder zu parkieren.
Gerichtliches Verbot
Auf Verlangen der Eigentümerin wird allen Unberechtigten gerichtlich verboten, auf den Grundstücken Nrn. 607 und 623, Grundbuch Horw, Fahrzeuge aller Art abzustellen oder zu parkieren.
Ausgenommen von diesem Verbot ist im Gebiet Schwendelberg und Hochwald das Parkieren von Motofahrzeugen auf den dafür markierten Parkplätzen gegen die Entrichtung einer Gebühr nach Massgabe der auf den Parkschildern vermerkten Bestimmungen sowie das Abstellen von Fahr- und Motorfahrrädern auf den entsprechend markierten Flächen.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot können gemäss Artikel 258 Absatz 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.- bestraft werden.
Kriens, 11. Juli 2025
Bezirksgericht Kriens, Präsidentin Abteilung 1: Bachmann
Parkieren ist nur auf den markierten Parkplätzen (P1–P4) erlaubt. (Oberhalb Haltiwald)
Parkplätze im Überblick:
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P1 Nur für Gäste Gasthaus Schwendelberg
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P2 Zentrale Parkuhr (für Wanderer)
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P3 für Wanderer
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P4 Bruust (für Wanderer / Hüttenbesucher)
Gebühren:
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CHF 1.50 für die erste Stunde
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Danach CHF 1.00 pro Stunde
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Max. CHF 5.00 pro Tag
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Max. Parkdauer: 7 Tage
Bezahlung:
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Per App: QR-Code scannen (TWINT / Parkingpay / EasyPark)
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Barzahlung: Nur am Panel auf P2 Zentrale Parkuhr
Kontakt
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041 340 96 46
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