Information zur Referenzzinssatz-Senkung September 2025
Am 1. September 2025 hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den hypothekarischen Referenzzinssatz auf 1.25 % gesenkt.
Die Korporation Horw weist darauf hin, dass die Änderung des Referenzzinssatzes allein keine automatische Anpassung der Mietzinse bewirkt. Weder bei einer Senkung noch bei einer Erhöhung besteht ein Automatismus.
Mietzinsanpassungen können nur im Rahmen eines entsprechenden Begehrens (seitens Mieterschaft) und unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Faktoren – wie Teuerung, Unterhalt oder allgemeine Kostenentwicklung – geltend gemacht werden.
Im Artikel 296OR regelt das Mietrecht, dass Mietzinse missbräuchlich sind, wenn daraus ein übersetzter Ertrag erzielt wird. Gemäss Bundesgericht ist ein Mietzins zu hoch, wenn bei neueren Liegenschaften (nicht älter als 10 Jahre) die Bruttorendite mehr als 3.5% und bei älteren Liegenschaften die Nettorendite mehr als 2% über dem Referenzzinssatz liegt. Aktuell darf demnach die Korporation Horw eine Bruttorendite von 4.75%, respektive eine Nettorendite von 3.25% erwirtschaften.
Liegt die effektiv erzielte Rendite darunter, muss der Vermieter den Mietzins trotz gesunkenem Referenzzinssatz nicht senken.
Die Korporation Horw wird deshalb sorgfältig jedes Herabsetzungs-begehren prüfen, ob auch tatsächlich eine rechtliche Grundlage für eine Anpassung des Mietzinses besteht.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Kontakt
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041 340 96 46
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